Wenn eine Wohnung absichtlich leer steht oder gewerblich vermietet wird, dann handelt es sich um Zweckentfremdung und wird geahndet. Bereits 2014 griff die Stadt Berlin durch und wies die Bezirke angesichts tausender fehlender Wohnungen in der Stadt an, im Fall einer Zweckentfremdung tätig zu werden. Weil das nicht nur zu Unmut und Verunsicherung bei vielen Wohnungsbesitzern geführt, sondern auch zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen nach sich gezogen hat, soll es jetzt mehr Rechtssicherheit und auch Erleichterungen für private Wohnungsbesitzer geben. So dürfen Mieter und Eigentümer seit dem 1. Mai in Berlin über Portale wie Airbnb, Wimdu oder 9Flats grundsätzlich ihren Wohnraum anbieten – vorausgesetzt, sie halten sich an bestimmte Regeln.
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Zweckentfremdung von Wohnraum: Metropolen greifen durch
28.06.2018