Ein Mieter darf Besuch haben – auch über Nacht. Die Zeiten, in denen Vermieter ihren Mietern vorschreiben wollten, wann sie Besuch zu empfangen haben, sind längst vorbei. Nur noch vereinzelt gibt es den Versuch, Klauseln wie “Besuch von Personen des anderen Geschlechts nach 22 Uhr nicht erlaubt” in einen Mietvertrag einzuschmuggeln. Daran muss sich ohnehin niemand halten. Der Mieter besitzt ein “Hausrecht”, das den Vermieter nichts angeht. Auch der Besuch eines Familienmitglieds hat den Vermieter nicht zu interessieren. Nicht einmal, wenn der Gast länger als geplant bleibt und aus den zwei Wochen vier oder sogar sechs Wochen werden.
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Vermieterdilemma: Noch Gast oder schon Untermieter?
30.08.2018