Sie ist der Albtraum eines jeden Mieters: die Eigenbedarfskündigung. Nicht nur in angespannten Wohnungsmärkten fürchten Mieter sich vor einer Kündigung wegen Eigenbedarfs. Verständlich. Aber ein privater Vermieter darf seine Wohnung selbst nutzen, sie vermieten und auch verkaufen, wann immer er möchte. Deshalb hat er auch bei einer Eigenbedarfskündigung häufig das Recht auf seiner Seite – vorausgesetzt, er benötigt die Wohnung tatsächlich.
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Eigenbedarfskündigung – wann ist sie erlaubt?
29.08.2019