Die Mieterselbstauskunft erleichtert es dem Vermieter, den für ihn passenden Mieter für seine Wohnimmobilie auszuwählen. Manch ein Eigentümer mag es beispielsweise nicht, wenn Haustiere in der Wohnung gehalten werden, ein anderer will keinen Kettenraucher als Mieter. Ein ausschlaggebendes Kriterium ist aber bei allen Vermietern die Liquidität des potenziellen Mieters. All diese Informationen erfährt der Vermieter aus der Mieterselbstauskunft. Ein Interessent sollte daher bei der Wohnungsbesichtigung selbstständig das ausgefüllte Formular vorlegen, denn das kann einen guten ersten Eindruck beim Vermieter hinterlassen. Oftmals wird die Mieterselbstauskunft von Interessenten aber als unangenehm empfunden, wollen sie doch nicht ihr Privatleben nach außen kehren.
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Mieterselbstauskunft – wann müssen die Karten offengelegt werden?
28.08.2020