Mit dem Baukindergeld sollen sich künftig auch Familien mit geringeren Einkommen den Traum vom Eigenheim erfüllen können. Hinter dem sperrigem Begriff der Kreditanstalt für Wiederaufbau, dem Förderprogramm “KfW 424”, verbirgt sich ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt und erst beantragt werden muss, wenn man seine Immobilie bereits gekauft hat. Dennoch ist Eile geboten. Denn auch wenn diese Regelung bis Ende 2020 gilt, gibt es nur so lange Geld, wie Fördermittel zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch existiert nicht. Je früher man das Baukindergeld beantragt, desto besser. Aber wie funktioniert das Baukindergeld und was müssen Käufer und Häuslebauer beachten?
Zuschüsse für die nächsten zehn JahreGrundsätzlich erhalten Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind das Fördergeld, wenn ihre Einnahmen nicht mehr als 75.000 Euro jährlich betragen. Pro Kind wird noch ein Freibetrag von 15.000 Euro hinzugerechnet – bei zwei Kindern sind es folglich 105.000 Euro. Weitere Bedingungen: Der Antragsteller darf nicht schon eine Immobilie besitzen, und der Kaufvertrag für das Förderobjekt darf erst nach dem 1.Januar 2018 abgeschlossen worden sein. Wer all das erfüllt, darf mit einem Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind und Jahr rechnen – und zwar über einen Zeitraum von zehn Jahren.
Aufgepasst: Antragsfrist einhalten!Und so geht’ s: Um Baukindergeld zu beantragen, braucht man eine Meldebescheinigung, damit gesichert ist, dass man auch tatsächlich in sein neues Heim eingezogen ist. Auf dem Portal der KfW kann man sich registrieren lassen und seinen Antrag online ausfüllen. Wichtig: Antragsfristen beachten! Wer etwa zwischen Januar und September dieses Jahres in seine Immobilie eingezogen ist, muss bis zum 31.12.2018 seinen Antrag stellen. Wer erst danach seine eigenen vier Wände bezieht, muss spätestens drei Monate nach dem Umzug das Baukindergeld beantragen.
Außerdem müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: ein Identitätsnachweis (online via Postident- oder Video-Ident-Verfahren), Steuerbescheide des letzten und vorletzten Jahres vor Antragstellung, die Meldebescheinigung und ein Grundbuchauszug. Diese Unterlagen kann man zwar vermutlich erst Anfang 2019 bei der KfW hochladen. Antragsteller haben dafür dann bis Juni 2019 Zeit. Übrigens: Eine Beschränkung bei der Fläche gibt es beim Baukindergeld nicht. Der Vorschlag, die Förderung nur für bis zu 120 Quadratmeter große Wohnungen zu bewilligen, wurde nicht umgesetzt.
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