Finanzierung klären
Eine Eigentumswohnung zu kaufen und ein Darlehen dafür aufzunehmen, dürfte für viele Käufer eine der größten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens sein. Sie sollten deswegen nichts überstürzen und sich bei der Finanzierung professionell beraten lassen. Als Faustregel gilt, mindestens 20 Prozent des Kaufpreises plus Kaufnebenkosten, wie die Grunderwerbsteuer und Notargebühren, als Eigenkapital auf der hohen Kante zu haben. Wir von WERTGRUND beraten Interessenten im Vorfeld eines Wohnungskaufs auf Wunsch ausführlich zu Finanzierungen und stellen mit den Käufern gemeinsam Finanzierungspläne auf.
Immobilie aussuchen und prüfen
Ist ein passendes Objekt gefunden, sollten künftige Eigentümer die Wohnung gründlich prüfen. Das sollte nicht nur die technischen Aspekte wie Bausubstanz, Energieeffizienz und Ausstattung umfassen, sondern auch die Zusammenarbeit in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Ein Blick in die Protokolle der Eigentümerversammlung vermittelt einen guten ersten Eindruck davon, wie gut sich die Gemeinschaft versteht und wie konfliktfrei Entscheidungen in den Versammlungen getroffen werden.
Notartermin und Beurkundung
Sind Sie sich als potenzieller Käufer mit dem aktuellen Eigentümer einig geworden, führt der Weg als nächstes zum Notar. In der Regel klären Käufer, Verkäufer und Notar zunächst in einer Vorbesprechung die wichtigsten Eckdaten. Dazu können die Modalitäten der Zahlung zählen oder die Frage, ob beide Ehepartner oder nur einer von beiden als Käufer auftreten. Der Notar lässt anschließend beiden Vertragsparteien einen Entwurf des Vertrags zukommen. Für die Vertragsunterzeichnung kommen beide Parteien erneut beim Notar zusammen. Dort wird der Wohnungskauf besiegelt.
Zahlung und Grundbucheintrag
Ist der Vertrag unterschrieben, steht die Zahlung an. Es ist üblich, dass die frischgebackenen Wohnungseigentümer zunächst die Maklerkosten begleichen. Diese müssen jedoch nicht immer anfallen. Der Kauf einer Wohnung über WERTGRUND ist für den Käufer beispielsweise provisionsfrei. Anschließend wird die Grunderwerbsteuer gezahlt. Dazu leitet der Notar eine Kopie des Vertrags an das Finanzamt weiter, das die Käufer schriftlich auffordert, die fällige Steuer zu zahlen.
In der Regel wird erst danach der eigentliche Kaufpreis fällig. Die neuen Eigentümer erhalten zunächst eine Zahlungsaufforderung, die sie, zusammen mit weiteren Dokumenten, an ihre Bank weiterleiten. Anschließend müssen sie der Bank ihren Eigenkapitalanteil überweisen. Diese begleicht dann wiederum den Kaufpreis. An dieser Stelle müssen die Eigentümer meist auch den Notar bezahlen.
Anschließend ist es so weit: Die Wohnungskäufer werden als neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Dann folgt nur noch die Schlüsselübergabe, und dem Einzug oder der Vermietung steht nichts mehr im Wege.
Unterstützung beim Kaufprozess? Wir beraten Sie gerne
Sie möchten eine Eigentumswohnung kaufen und haben Fragen zum Kaufprozess? Kontaktieren Sie uns. Herr Arno Thomas, Geschäftsführer, berät Sie gerne. Auf Wunsch unterstützen wir Sie mit unserem Servicepaket durch den gesamten Kaufprozess und Investitionszyklus hindurch.