Unser Vorteil: Know-how trifft Tatkraft.

Unser Eigentümer-Service

Aus einer Hand, perfekt betreut.

Für Immobilieneigentümer sind wir der eine Partner für alles: Mit professionellen Mitarbeitern deutschlandweit decken wir das gesamte Servicespektrum ab – von der Hausverwaltung und Mieterbetreuung bis zu Managementthemen. Hier finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner, die Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie einen Download-Bereich.

Eigentümer-Service

Der schnelle Draht zu Ihrem Ansprechpartner

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus der Liste und im Anschluss die Straße, in der Sie wohnen. Ihr Ansprechpartner wird angezeigt zzgl. der Service-Nummern zu Ihrem Wohnhaus.

FAQ

Fragen und Antworten

Ihre persönlichen Ansprechpartner, unsere Vor-Ort-Büros sowie Service-Nummern finden Sie hier: Ansprechpartner. Auf viele Fragen werden Sie allerdings auch hier in diesem Bereich bereits Antworten erhalten.

Als WEG-Verwalter sind wir für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zuständig. Unser detailliertes Aufgabengebiet können Sie dem Leistungskatalog des WEG-Verwaltervertrages entnehmen. Eine Aufstellung „Was leistet der Verwalter und wie viel davon sehen die Eigentümer?“ finden Sie auch hier als Download

Für alle Angelegenheiten, die nur Ihre Wohnung betreffen – wie z.B. Mietverhältnis oder Schäden innerhalb der Wohnung – sind Sie als Eigentümer oder die von Ihnen beauftragte Mietverwaltung zuständig. Dies gilt auch bei Schäden z.B. an Durchlauferhitzer, Wanne, Armaturen, Wandfliesen und sonstigen Ausstattungsgegenständen. Die Kosten der Reparaturen sind vom Eigentümer zu tragen. Grundsätzlich gilt: Alles innerhalb der Wohnung (Sondereigentum) ist Sache des Eigentümers. Alles außerhalb der Wohnung ist Gemeinschaftseigentum und fällt in den Zuständigkeitsbereich des WEG-Verwalters.

Wasserschäden sind sofort dem zuständigen Hausmeister zu melden. Alle Schäden an Wänden, Decken und fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen z. B. Laminat und Teppichboden werden bei einem Wasserschaden in der Regel über die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft abgewickelt. Die Abwicklung erfolgt über den WEG-Verwalter. Schäden am Mobiliar sind der Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Eigentümers zu melden.

Der Verkauf Ihrer Wohnung ist der Verwaltung grundsätzlich schriftlich per Post oder E-Mail anzuzeigen. Bitte geben Sie uns den Namen des Käufers und das Datum des Eigentumswechsels bekannt.

Adressänderungen sind uns bitte grundsätzlich schriftlich per Post oder E-Mail bekannt zu geben.

Haben Sie Ihre Wohnung vermietet und es findet ein Mieterwechsel statt, so ist uns dies schriftlich mit Namen des Mieters, Datum des Einzugs/Auszugs sowie den Zählerständen von Wasseruhren und Heizkostenverteilern mitzuteilen.

Teilen Sie uns bitte schriftlich mit, wenn sich Ihre Bankdaten ändern. Gerne können Sie hierfür unser Formular nutzen.

Umbauten und Veränderungen am Gemeinschaftseigentum bedürfen der Regelung in der Teilungserklärung oder der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft per Beschluss. Dies wird objektbezogen geregelt. Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner der WEG-Verwaltung. Hinweis: Solche Maßnahmen sind der Verwaltung immer anzuzeigen und ggf. schriftlich genehmigen zu lassen!

Die Verwaltung hat für jede Liegenschaft einen gültigen Energieausweis vorliegen. Gerne stellen wir Ihnen diesen bei Bedarf zur Verfügung.

Einmal im Jahr findet eine ordentliche Eigentümerversammlung statt. Sie erhalten von der Verwaltung mindestens zwei Wochen im Voraus die Einladung mit Angabe der Tagesordnungspunkte. Bei besonderen Vorkommnissen oder unaufschiebbaren großen Sanierungen/Reparaturen ist es möglich, dass zusätzlich eine außerordentliche Versammlung stattfinden muss.

Empfehlen Sie eine WERTGRUND-Immobilie und wir revanchieren uns dafür mit „WEITERSAGEN-Prämien“ bei erfolgreichem Abschluss eines Kaufvertrages. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an info@wertgrund.de mit dem Betreff „Empfehlung“.

Beschwerden reichen Sie uns bitte unbedingt schriftlich ein. Maßnahmen können aufgrund von telefonischen Aussagen nicht ergriffen werden. Für den Fall von gerichtlichen Auseinandersetzungen benötigen wir außerdem ein ausgefülltes Störungs-/Lärmprotokoll mit Angaben zu Art, Dauer und Uhrzeit der Störung.

Haben Sie noch Fragen?

Downloads

Informationen auf einen Blick.

Formular zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandates.

Heizkosten sparen – aber richtig!

Tipps, um Heizkosten zu sparen

Informationen zum Lärmprotokoll

Beschwerde über Lärm, Informationen

Lärmprotokoll

Vorlage zum Ausdrucken und Ausfüllen

Abfalltrennung im Haushalt

Informationsblatt zur Mülltrennung

Richtiges Heizen und Lüften

Tipps zum Heizen und Lüften

Was leistet der Verwalter und wie viel davon sehen die Eigentümer?

Wie bei einem Eisberg im Wasser sehen die Eigentümer nur einen geringen Anteil von der Leistung ihres Verwalters

Leistungsbild für die Verwaltung von Mietwohnungen und Miethäusern

Information

Leistungsbild für die Verwaltung von Wohneigentum nach WEG

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