Der bürokratische Aufwand für den Kreditnehmer ist unabhängig von der Kredithöhe oft ähnlich. Zinssätze, Tilgungsraten und Vertragsklauseln müssen bedacht und verhandelt werden. Woran Sie vor und nach der Kreditaufnahme denken müssen, soll Ihnen Teil zwei unserer Immobilienfinanzierungs-Reihe näherbringen.
Zinssätze, Grundschuld und TilgungswechselFür die meisten Menschen ist der Kauf einer Immobilie eine Ausgabe, die sie nur einmal im Leben tätigen. Damit gehen sie aber auch eine einmalig hohe Verpflichtung ein. Die Finanzierung, also die Rückzahlung inklusive der Zinsen, läuft üblicherweise über einige Jahrzehnte hinweg. Aus diesem Grund sollten die Zinssätze verschiedener Institute gut vergleichen werden. Auf die lange Kreditlaufzeit berechnet, lassen sich dadurch mehrere tausend Euro einsparen.
Der Kreditgeber prüft auch den Eigenkapitalanteil des Kreditnehmers. Was man selbst nicht stemmen kann, wird durch das bewilligte Bankdarlehen gedeckt. Mit diesem erhält die Bank eine sogenannte erstrangige Grundschuld. Das heißt, sie wird im Falle einer Zwangsversteigerung als erstes – vor allen anderen Gläubigern – bedient.
Unser Tipp: In den Kreditverhandlungen für einen kostenlosen Tilgungswechsel plädieren. Je nach wirtschaftlicher Lage oder Ihrer finanziellen Situation können Sie dann zwischen einer monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Rückzahlung variieren und Ihre Kreditschulden maximal flexibel begleichen. Denn mit der Sicherheit, in absehbarer Zeit schuldenfrei zu sein, lässt sich das frisch erstandene Eigenheim gleich viel besser genießen.
Zusatzkosten beachtenAuch um die Rückzahlung zu erleichtern, ist ein Überblick über alle anfallenden Posten unabdingbar. Bedenken Sie im Kreditprozess, dass neben den Kosten für die reine Immobilie auch Notarkosten für den Grundbucheintrag, die Grunderwerbsteuer, die Provision des vermittelnden Immobilienmaklers und die Raten für die Wertermittlung der Immobilie fällig werden.
Um alles stemmen zu können und Verzicht vorzubeugen, sollte bei der Planung im Hinblick auf den Eigenkapitalanteil immer großzügig kalkuliert werden. Dadurch sinken die Zinszahlungen und die Tilgungsrate steigt. Haben Sie zudem immer die finanziellen Verpflichtungen im Blick, die nach dem Erwerb einer Immobilie anfallen – also zum Beispiel das Hausgeld oder die Grundsteuer!
Eventuelle SondertilgungIn den vertraglichen Verhandlungen mit Kreditinstituten können Sie eine Sondertilgungsklausel vereinbaren. Mit dieser können Sie Ihr Darlehen außerplanmäßig und schneller entschulden und sich von der Kreditlast befreien. In der Regel können Sondertilgungen einmal jährlich vorgenommen werden und die festgesetzte Tilgungshöhe um maximal drei Prozent übersteigen. Diese zusätzlichen Klauseln können sich lohnen, falls Sie die Auszahlung eines Sparvertrags oder Erbes erwarten.
Haben Sie sich für ein Kreditinstitut entschieden und sind alle vertraglichen Bestimmungen in Ihrem Interesse formuliert, kann es konkret werden.
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