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Kellereinbrüche und aufgebrochene Briefkästen: Was müssen Mieter tun und worauf sollten Vermieter achten?

26.04.2018

Weitaus häufiger als ein Einbruch in die Wohnung werden Briefkästen oder Kellertüren aufgebrochen. Welche Schritte sollten Sie unternehmen und worauf müssen Sie besonders achten?

Der Einbruch in die eigenen vier Wände ist der Albtraum jedes Mieters und Wohnungseigentümers. Neben dem materiellen und oftmals auch emotionalen Verlust stellt sich häufig auch ein Gefühl von Unsicherheit in den eigenen vier Wänden ein. Kein Wunder, dass aufwendige Sicherungstechnik an Fenstern, Haus- und Wohnungstüren immer verbreiteter ist. Oftmals wird dabei aber übersehen, dass Gebäudekeller und Briefkästen zu den beliebtesten Angriffszielen der Täter zählen. Angesichts dessen stellt sich die Frage, wie betroffene Mieter und Eigentümer in einem solchen Fall reagieren müssen und worauf Eigentümer besonders achten sollten.

Mieter sollten sofort Anzeige erstatten

Medienberichten zufolge werden allein in Berlin täglich bis zu 50 Kellereinbrüche registriert. Aber auch aufgebrochene Briefkästen sind keine Seltenheit. Oftmals versuchen die Täter, an Abholscheine für Pakete, Kreditkarten- oder Kontoinformationen zu gelangen. Betroffene Mieter sind dazu angehalten, den Einbruch oder die Beschädigung sofort der Polizei anzuzeigen. Dabei sollte neben den gestohlenen Gegenständen auch geprüft werden, welche sensiblen Informationen die Täter erbeutet haben könnten. Darüber hinaus sind Mieter verpflichtet, den Vermieter über entstandene Beschädigungen zu informieren.

Besteht eine Hausratversicherung, müssen sie die Schäden auch dem Versicherer melden. Wichtig für Mieter: Nicht alle Einbruchsopfer können mit einer Entschädigung rechnen. Ob die Versicherung zahlt, hängt im Wesentlichen von der Art des Kellerraums und von den Schutzvorrichtungen gegen Diebstahl ab. Generell gilt, dass nach Möglichkeit keine Wertgegenstände im Keller gelagert werden sollten.

Vermieter sollten mit Sicherheitsmaßnahmen vorbeugen

Der Vermieter hat die Pflicht, die Instandsetzung schnellstmöglich zu veranlassen. So muss er den Kellerzugang oder Briefkasten nach einer gewaltsamen Beschädigung rasch wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzen. Zwar ist der Eigentümer auch nach einem Einbruch nicht verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die über die üblichen Sicherheitsstandards hinausgehen. Angesichts der Gefahr von Kellereinbrüchen oder Vandalismus an den Außenanlagen sind Vorsorgemaßnahmen aber durchaus angebracht. Denn in aller Regel ist der, insbesondere in Altbauten weit verbreitete, Verschlag mit Holztür und einfachem Schloss – auch versicherungstechnisch – nicht ausreichend.

Eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Einbrecher entfalten etwa Außenkameras, die gut sichtbar auf die sicherheitsrelevanten Bereiche gerichtet sind. Bei Dunkelheit kann eine Außenbeleuchtung mit Bewegungsmelder ungebetene Eindringlinge vertreiben. Zusätzlichen Schutz vor Kellereinbrüchen bietet eine breite Auswahl an Sicherungstechnik für Nebenzugangstüren. Das Risiko von schweren Sachbeschädigungen, die Einbrecher oftmals verursachen, können Eigentümer mit einer Versicherung abdecken. So bieten zahlreiche Anbieter die Möglichkeit, die Gebäudeversicherung um „Beschädigungen durch unbefugte Dritte“ zu erweitern. Diese lässt sich auf die Mietnebenkosten umlegen.

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