Wenn die Höhe der Maklerprovision bei 7,14 Prozent des Kaufpreises bleibt, müssen Wohnungskäufer künftig also höchstens 3,57 Prozent zahlen. Das macht in der Praxis durchaus einen Unterschied: Bei einer Immobilie für 300.000 Euro zum Beispiel beträgt die Einsparung 10.710 Euro. Das ist auch der Grund für die Reform: Dadurch sollen Wohnungskäufer unterstützt werden.
Die Maklerprovision gehört neben der Grunderwerbsteuer sowie den Notar- und Grundbuchgebühren zu den sogenannten Kaufnebenkosten. Diese Kaufnebenkosten müssen Wohnungskäufer in aller Regel mit Eigenkapital stemmen können, denn sie lassen sich nicht durch einen Immobilienkredit finanzieren. Wenn die Kaufnebenkosten durch die Maklerreform nun sinken, brauchen sie bei einem Immobilienkauf weniger Eigenkapital.
Auf Verkäufer kommen höhere Kosten zuFür Käufer ändert sich durch die Reform sonst nichts Grundlegendes. Verkäufer hingegen müssen sich damit arrangieren, dass sie ab dem 23. Dezember eine Wohnung nicht mehr über einen Makler verkaufen können, ohne selbst einen Teil der Provision zahlen zu müssen. Das kann Mehrkosten von mehreren Tausend Euro bedeuten.
Was können Verkäufer nun tun? Eine Möglichkeit wäre, sich die Mehrkosten wieder hereinzuholen, indem sie den Verkaufspreis etwas höher ansetzen. In Regionen mit großer Nachfrage kann das durchaus funktionieren.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, ganz auf den Makler zu verzichten, sodass die Mehrkosten gar nicht erst entstehen. Ob das wirklich empfehlenswert ist, ist jedoch die Frage. Bei der Preisansetzung müssten sie ganz ohne die Markterfahrung des Maklers auskommen. Um einen realistischen Verkaufspreis zu finden, müssten sie deshalb ein Wertermittlungsgutachten für ihre Immobilie in Auftrag geben. Sie hätten außerdem den gesamten Verwaltungsaufwand und müssten sich um Dinge wie Annoncierung und Besichtigungen kümmern.
Deshalb ist davon auszugehen, dass auch nach dem 23. Dezember 2020 viele Wohnungsverkäufe in Zusammenarbeit mit einem Makler stattfinden werden. Die Frage, wer für den Makler zahlen soll, ist dann auf jeden Fall klar geregelt. Es könnte auch passieren, dass die Gesamtprovision, die derzeit oft 7,14 Prozent beträgt, nach dem Inkrafttreten der Reform teilweise geringer ausfallen wird, weil Verkäufer darauf drängen, einen kleineren Provisionssatz zu zahlen.
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