Für alle Mieter ist sie relevant – die jährliche Nebenkostenabrechnung. Dabei können die Zahlenkolonnen leicht verwirrend sein. Worauf genau sollten Mieter also achten und welche Punkte sind für die Überprüfung der Nebenkostenabrechnung relevant?
Was kommt alles in die Nebenkostenabrechnung?Die sogenannten umlagefähigen Betriebskosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen: Grundsteuer, Heizung und Warmwasser, Allgemeinstrom, Abwasserzahlungen, Straßenreinigung, Müllabfuhr sowie Sach- und Haftpflichtversicherung. Die Grundsteuer darf grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden, allerdings muss dies explizit im Mietvertrag stehen, vorgegeben wird dies nach Vorgabe der Betriebskostenverordnung (BetrKV), in welcher die Regeln für die Grundsteuern explizit aufgelistet sind. Auch Hausmeisterkosten können umgelegt werden, abgesehen von den Kosten für Verwaltungs- und Reparaturaufgaben.
Als Mieter können Sie die Liste aller Betriebskosten noch einmal online in der BetrKV nachlesen, um einen besseren Überblick zu erhalten. Sach- und Haftpflichtversicherungen, beispielsweise die Gebäudeversicherung, gehören ebenfalls zu den umlagefähigen Betriebskosten. Mieter sind hierdurch in der Regel mitversichert, zum Beispiel bei Feuer- oder sonstigen Elementarschäden. Zu beachten ist bei den aufgeführten umlegbaren Nebenkosten auch, dass Mieter unbedingt diese mit den im Mietvertrag aufgeführten Zahlungen abgleichen, damit keine zusätzlichen oder überraschenden Kosten entstehen und sie bei Fehlern rechtzeitig handeln können.
Häufige FehlerquellenWenn der Vermieter Instandhaltungs-, Verwaltungs- oder zusätzliche Versicherungskosten in die Abrechnung aufnimmt, ist dies in der Regel nicht zulässig. Weitere Betriebskosten, zum Beispiel Wartungsgebühren für Rauchmelder, sind nicht auf Sie als Mieter übertragbar, wenn dies nicht explizit im Mietvertrag festgehalten wurde. Wenn Sie einen Fehler entdecken, haben Sie ab Erhalt der Nebenkostenabrechnung ein Jahr Zeit, Widerspruch einzulegen. Wird diese Frist seitens des Mieters versäumt, kann kein Anspruch auf Erlass mehr geltend gemacht werden.
Was ist bei den Heizkosten zu beachten?Die Verteilung der Heizkosten ist gesetzlich geregelt mit einer Aufteilung, bei der mindestens 50 Prozent, höchstens 70 Prozent, verbrauchsabhängig abzurechnen sind. Der restliche Anteil richtet sich nach der Wohnfläche des Mieters. Wenn die Aufteilung nicht korrekt nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgt, können Sie die Heizkosten um 15 Prozent mindern – zum Beispiel, wenn der Vermieter die gesamten Heizkosten mittels Umlageschlüssel abrechnet.
Zusammenfassend sollten Sie als Mieter also darauf achten, dass Sie auch nur die im Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten entrichten. Zur eigenen Übersicht können Sie die Liste der Betriebskostenverordnung noch einmal nachlesen. Nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung haben Sie ein Jahr Zeit, Widerspruch einzulegen. Für Eigentümer hingegen kann die Nebenkostenabrechnung ebenso schnell kompliziert werden, weshalb Sie im Zweifel eine Hausverwaltung engagieren sollten, anstatt alles komplett selbst zu regeln.