Seit durchgedrungen war, dass Robert Habeck ab Januar 2024 ein Verbot von Öl- und Gasheizungen plant, ging es im medialen Blätterwald heiß her. Das hat viel Verunsicherung ausgelöst – auch weil die Regierungskoalition so uneins wie nie wirkte. Nach einer fast dreitägigen Mammuttagung wurde in vielen Fragen eine Einigkeit erzielt. Noch weitgehend offen ist hingegen das Thema Energiewende im Wärmebereich. Vielleicht fragen auch Sie sich nach wie vor, mit welchen Änderungen ab Januar 2024 gerechnet werden muss. In diesem Blogbeitrag möchten wir Sie neutral informieren.
Das Ziel: das EU-Paket “Fit For 55” in nationales Recht umsetzenDie zum 1. Januar 2024 geplante Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist ein erster Aufschlag, einen Teil der EU-Rechtsvorschriften aus dem Paket “Fit For 55”1 in nationales Recht umzusetzen. “Fit For 55” definiert dafür 13 Stellschrauben. Eine davon ist die “Energieeffizienz von Gebäuden.”2 Mit den darin definierten Vorschriften soll erreicht werden,
- dass alle neuen Gebäude bis 2030 Nullemissionsgebäude sind und
- dass bestehende Gebäude bis 2050 in Nullemissionsgebäude umgewandelt werden.
Die vorgeschlagenen Regelungen auf einen Blick
- Die Pflicht zum erneuerbaren Heizen mit anteilig 65 Prozent gilt nur für den Einbau neuer Heizungen; Ausnahmen sind möglich. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden.
- Bestehende Heizungen könnten weiter betrieben werden. Defekte Heizungen können repariert werden.
- Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel ist, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen, sodass der Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung nicht ad hoc erfolgen muss.
- Die vorgesehene Regelung ist technologieoffen. In bestehenden Gebäuden können auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie mit 65 Prozent grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden.
- Der Umstieg soll durch Förderung gerade für untere und mittlere Einkommensgruppen unterstützt werden.
Was Robert Habeck und Klara Geywitz anstreben, ist im “Werkstattbericht” des BMWK nachzulesen: “Politisch stehen wir als Bundesregierung in der Verantwortung, einen verbindlichen Rahmen und eine verlässliche Orientierung zu geben. Damit dieser Rahmen mit Leben gefüllt wird, braucht es aber ein Zusammenspiel aller Kräfte – von Bund, Ländern, Kommunen, Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen und auch den Bürgerinnen und Bürgern selbst.”4 Das heißt: Die Politik will gemeinsam mit der Gesellschaft die Weichen für eine klimaneutrale Wirtschaft stellen.
Ein weiterer Meilenstein: der Energie-Effizienz-Ausweis für GebäudeAm 14. März 2023 hat die EU für eine Überarbeitung der “Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden” gestimmt. Eine Vorgabe besteht darin, dass alle Neubauten ab dem Jahr 2028 emissionsfrei sein sollen. Die größere Herausforderung stellt allerdings der Bestand dar. Dieser wird auf einer Energieeffizienzklassen-Skala von A bis G abgebildet, wobei G für das Schlusslicht steht. Nach dem Willen des EU-Parlaments müssen Wohngebäude bis zum Jahr 2030 mindestens Klasse E und bis zum Jahr 2033 Klasse D erreichen.5 Als professioneller Bestandshalter hat WERTGRUND die energetische Ertüchtigung seiner Liegenschaften zum größten Teil bereits umgesetzt.
WERTGRUND kann vorbildliche Energiebilanz vorweisen18,75 Prozent der Liegenschaften von WERTGRUND bilden bereits die absolute Spitze des Energieklassen-Rankings A+ ab, dicht gefolgt von 12,5 Prozent in der Kategorie A. Auf die Kategorie B entfallen 25,0 Prozent, auf die Kategorie C 12,5 Prozent sowie 6,25 Prozent auf die Kategorie E. Damit erfüllen beziehungsweise übererfüllen 75 Prozent der Bestandsimmobilien von WERTGRUND die für das Jahr 2030 geltende Benchmark. Der Großteil wird sogar schon den Anforderungen für das Jahr 2033 gerecht.

Für die verbleibenden Liegenschaften der Kategorie F und G stehen die Pläne für eine energetische Ertüchtigung bereits. Dass die mit den Sanierungen verbundenen Mieterhöhungen sozialverträglich und in einem angemessenen Rahmen erfolgen, ist bei WERTGRUND seit jeher gelebte Praxis.
1 Der Titel spielt auf das Ziel der EU an, die Netto-Treibhausgasemission bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken.2 Fit für 55 – Der EU-Plan für den grünen Wandel – Consilium (europa.eu)
3 https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Energie/gesetzesentwurf-gebaudeenergiegesetz.html
4 BMWK – “Wohlstand klimaneutral erneuern” – Habeck legt Werkstattbericht vor
5 Parlament für klimaneutrale Gebäude bis 2050 | Aktuelles | Europäisches Parlament (europa.eu)
Foto: nikomsolftwaer | Adobe Stock