Mieter haben zahlreiche Rechte. Andererseits gehen sie mit der Anmietung einer Wohnung auch einige Verpflichtungen ein. Auf diese fünf Punkte sollten Mieter achten:
1. Pünktlich die Miete zahlenZu allererst sollten Mieter unbedingt darauf achten, dass die monatliche Miete regelmäßig und pünktlich auf das Konto des Vermieters überwiesen wird. Der Zahlungsauftrag muss spätestens am dritten Werktag eines jeden Monats erfolgen. Zwar wird ein Vermieter nur selten bei einmaligem Versäumnis mit Kündigung drohen. Doch wem das häufiger passiert, muss mit eventuellen Konsequenzen rechnen.
2. An die Hausordnung haltenWer in ein Mietshaus einzieht, hat sich außerdem an die allgemeinen Spielregeln zu halten. In der jeweiligen Hausordnung ist schriftlich festgehalten, was erlaubt ist und was nicht. Das Märchen vom “Einmal-im-Monat-darf-ich-eine-große-laute-Party-feiern” entzaubern Mieterverbände immer wieder. Ein solches Recht existiert nicht. Wer dennoch seinen Geburtstag in größerem Rahmen feiern möchte, sollte rechtzeitig mit den Nachbarn reden – und sie vielleicht sogar einladen. Meist kann man sich verständigen. Das gilt auch für Ordnung und Sauberkeit im Treppenhaus, im Wasch- oder Fahrradkeller. Gemeinschaftsräume sind keine Müllkippen und müssen sauber gehalten werden. Bei Konflikten hilft es, sich zusammenzusetzen und den Sachverhalt zu klären.
3. Schäden sofort meldenEin weiterer wichtiger Punkt: Als Mieter hat man die Pflicht, Schäden oder Mängel in der Wohnung sofort zu melden, sodass keine Folgeschäden entstehen können. Wer den Wasserschaden im Bad oder die schimmelnde Ecke im Wohnzimmer nicht anzeigt, wird eventuell später dafür zu Kasse gebeten. Das könnte auch passieren, wenn man zu wenig heizt und der Schimmel in der Wohnung darauf zurückzuführen ist. Mieter müssen zudem heizen, um zu verhindern, dass die Leitungsrohre zufrieren, was in strengen Wintern schnell passieren kann. Wer in die Weihnachtsferien verreist, sollte daher immer das Thermostat mindestens auf Defrost stellen. Denn auch die Hausratversicherung zahlt in vielen Fällen von Wasserrohrbruch nicht, wenn man fahrlässig gehandelt hat. Wer eine private Haftpflichtversicherung besitzt, ist besser dran, weil sie auch für Schäden Dritter eintritt.
4. Vorkehrungen vor längeren Abwesenheiten treffenIm Sommer unterliegt ein Mieter ebenfalls besonderen Pflichten – etwa dann, wenn er seinen Urlaub antritt. Wasserhähne, Türen und Fenster müssen geschlossen, elektrische Geräte aus den Steckdosen gezogen sein. Ein Ersatzschlüssel sollte bei einer Vertrauensperson hinterlegt werden, damit der Vermieter im Notfall in die Wohnung kommen kann. Verpflichtet die Hausordnung zur regelmäßigen Reinigung des Treppenhauses, gilt das auch während der Urlaubszeit. Als Mieter muss man in dieser Zeit für privaten Ersatz sorgen oder einen Reinigungsdienst engagieren.
5. Vor größeren Umgestaltungen den Vermieter fragenZwar dürfen Mieter ihre Wohnung individuell gestalten, größere Um- und Einbauten bedürfen aber der Zustimmung des Vermieters. Mieter sind verpflichtet, selbst dann um Erlaubnis zu bitten, wenn sie das Bad auf eigene Kosten sanieren oder Parkett legen lassen wollen. Im schlimmsten Fall müssen sämtliche baulichen Veränderungen wieder rückgängig gemacht werden. Da empfiehlt es sich, im Vorfeld mit dem Vermieter zu verhandeln. Häufig tragen die Verschönerungsarbeiten der Mieter zur Wertsteigerung der Wohnung bei, was Vermietern nur recht sein kann.
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