Mieter

Sinnvolle Versicherungen für Mieter

30.01.2018

Die Vielfalt von Versicherungen für Mieter ist riesig. Doch während nicht jede Versicherung zwingend notwendig ist, gibt es zwei Policen, die Sie als Mieter unbedingt abschließen sollten.

Die Vielfalt von Versicherungen für Mieter ist riesig: Es gibt kaum etwas, was sich gegen Geld nicht versichern ließe. Während nicht jede Versicherung zwingend notwendig ist, gibt es zwei Policen, die Sie als Mieter unbedingt abschließen sollten.

Haftpflicht und Hausrat: das Wichtigste zuerst

Die Haftpflichtversicherung kommt unter anderem für alle Schäden auf, die an fremdem Eigentum verursacht werden. Das ist wichtig, wenn beispielsweise die Waschmaschine ausläuft und dadurch die darunterliegende Wohnung unbewohnbar wird. Für die Renovierungsarbeiten und gegebenenfalls zu ersetzendes Mobiliar kommt schnell eine fünf- oder sechsstellige Summe zusammen, die für den Mieter zur Überschuldung führen kann, wenn keine Versicherung einspringt.

Die Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die unter anderem durch Sturm, Feuer, Diebstahl sowie Wasser verursacht werden. Außerdem sind Einrichtungsgegenstände, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände versichert. Erstattet wird im Schadensfall oft der Neuwert. Es empfiehlt sich, eine Liste mit den Gegenständen, ihrem Anschaffungsdatum, Foto und Neuwert zu führen. So können Sie im Schadensfall oder nach einem Diebstahl bessere Nachweise für die Versicherung erbringen.

Gleichzeitig gibt es Versicherungen, die nicht für alle Mieter unbedingt nötig sind. Glasbruchversicherungen sind beispielsweise eher bei Häusern mit breiter Glasfront oder Wintergärten sinnvoll, während sie für Mietwohnungen nur einen geringen Mehrwert bringen. Zumal ein Glasbruch durch Hagel-, Wasser-, oder Brandschäden in vielen Fällen durch die Hausratsversicherung oder die Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist.

Doppelversicherungen prüfen

Die Versicherungspolicen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Achten Sie daher auf Überschneidungen und Lücken. Bei Doppelversicherungen werden Schadensbereiche von zwei oder sogar mehr Versicherungen abgedeckt. Das führt zu vermeidbaren Mehrkosten und kommt häufig nach einer Hochzeit oder dem Einzug in eine gemeinsame Wohnung vor. Wird ein einzelner Schadensfall – sei es absichtlich oder aus Versehen – bei mehreren Versicherungen angemeldet, werden alle Verträge nichtig. Der doppelte Schutz tritt aber auch auf, wenn zum Beispiel Vermieter und Mieter beide eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Dies ist rechtens, allerdings muss im Schadensfall geklärt werden, welche der zwei Versicherungen einspringt.

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