
Smart Home – Wie können Verbraucher sinnvoll nachrüsten?
15.03.2017
Es ist noch gar nicht lange her, da leitete das erste iPhone im Jahr 2007 eine kleine Revolution ein. Heute, mehr als zehn Jahre später, hat sich so manches in unserem Alltag verändert. Bezahlt wird seitdem nicht mehr nur mit Bargeld, Zeitungen werden nicht mehr nur auf Papier gelesen, und Lebensmittel nicht mehr nur im Supermarkt gekauft.
Stattdessen werden all diese Dinge zunehmend online erledigt. Das Zauberwort heißt Digitalisierung. Und diese ist seit einiger Zeit dabei, auch das eigene Zuhause zu revolutionieren. Eine aktuelle Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) zeigt: Immer mehr Haushaltsgeräte lassen sich mit dem Smartphone oder dem Tablet von der Couch aus oder von unterwegs steuern. Inzwischen nutzt bereits jeder vierte Deutsche diese sogenannten Smart Home-Lösungen. Aber welche Maßnahmen sind sinnvoll und welche lassen sich nachträglich durchführen, um den Komfort zu Hause zu erhöhen?
Energieeffizienz aus dem Computer
Der GfK-Studie zufolge investieren die Deutschen vor allem in Smart-Home-Technik, mit der die Energieeffizienz oder die Sicherheit der Wohnung verbessert wird. Tatsächlich bieten einige Smart-Home-Systeme erhebliches Einsparpotenzial. Beispiele sind intelligente Stromzähler oder per Smartphone steuerbare Heizthermostate. Sinnvoll sind diese Systeme besonders im Rahmen einer energetischen Sanierung. Aber auch die gesonderte Installation einzelner Smart-Home-Technologien ist für die Bewohner häufig eine sinnvolle Maßnahme.
Smart Home: Was ist möglich, was nicht?
Bei der technischen Aufrüstung des Wohnraums haben Eigentümer und Mieter unterschiedliche Handlungsfreiheiten. Alleineigentümern stehen bei der technischen Ausstattung ihrer Immobilie grundsätzlich alle Möglichkeiten offen. Gerade bei einem Neubau kann es sich lohnen, seinen Haushalt frühzeitig zu vernetzen. In Eigentumswohnungen ist der Umbau hingegen beschränkt möglich und unterliegt gewissen Bedingungen. Etwaige Umbaumöglichkeiten hängen davon ab, was in der Teilungserklärung zu Gemeinschaftseigentum vereinbart wurde. So zählen etwa Außenfenster und Eingangstüren, aber unter Umständen auch Heizkörper, Zuleitungen und Heizkörperventile zum Gemeinschaftseigentum. In diesem Fall muss die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden.
Mieter können ihre Wohnung mit schnellen, einfachen Lösungen zum Smart Home umgestalten, etwa mit einer Steuerung der Heizungskörperthermostate per App. Wer etwas größere Veränderungen plant und fest verbaute Elemente wie zum Beispiel Sensoren oder Steuermotoren für Rollläden einsetzen möchte, sollte vorab vom Vermieter eine schriftliche Erlaubnis einholen. Da Mieter grundsätzlich verpflichtet sind, Veränderungen an der Wohnung beim Auszug wieder rückgängig zu machen, empfiehlt sich unbedingt der Einsatz rückbaufähiger Geräte.
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