Eigentümer

Stressfrei verkaufen mit dem richtigen Makler

11.10.2018

Das Eigenheim ist ein ganz besonderer Ort. Ein Ort, an dem sich die wichtigen Ereignisse des Privatlebens abspielen. In den meisten Fällen bauen die Bewohner über die Jahre eine emotionale Bindung zu den eigenen vier Wänden auf. Doch manchmal gibt es Gründe, sein Haus oder seine Wohnung zu verkaufen. Nur die wenigsten Eigentümer regeln den Verkauf in diesem Fall selbst – normalerweise kümmert sich ein Makler um alle wichtigen Schritte.

Die Suche nach dem richtigen Makler

Um sich “Makler” nennen zu dürfen, bedarf es grundsätzlich keiner gesetzlich geregelten Berufsausbildung, die Eintrittsschwelle für den Beruf ist vergleichsweise gering. Daher kann es vorkommen, dass sich unter den kompetenten Maklern auch einmal ein schwarzes Schaf tummelt. Daher sollten private Verkäufer bei der Auswahl und Zusammenarbeit einige wichtige Punkte beachten, damit der Verkauf der eigenen Immobilie möglichst glatt über die Bühne geht.

Hilfreich ist, sich zunächst einen Überblick zu verschaffen. Ein erster Schritt könnte sein, im Bekanntenkreis Erfahrungen einzuholen, ob jemand bereits gute Erfahrungen mit einem Makler gemacht hat. Alternativ empfiehlt sich die Suche im Internet. Dabei ist es wichtig, auf die Außenwirkung des Maklers zu achten: Wie äußern sich andere Klienten zur Arbeit des Maklers auf Bewertungsportalen und wie ist das Feedback in den immer wichtiger werdenden sozialen Netzwerken? Darüber hinaus ist es lohnenswert, ein Augenmerk auf das Serviceangebot und die Referenzen der Immobilienmakler in der Region zu legen.

Gute Kommunikation zahlt sich aus

Generell sollten Verkäufer eng mit dem Makler in Kontakt stehen. Eine gemeinsam erarbeitete Verkaufsstrategie schafft Klarheit und schützt vor Unannehmlichkeiten. Ein entsprechender Vertrag sollte unter anderem die Dauer des Auftragsverhältnisses, den Angebotspreis des Objekts, die Höhe der Provision und die Pflichten des Maklers festlegen. Ferner sollten Eigentümer darauf achten, dass der Vertrag keine Klauseln enthält, die eine etwaige Aufwandsentschädigung beinhalten, sofern kein Verkauf zustande kommt. Auch ist es ratsam, als Verkäufer die Provision bis nach Abwicklung des Geschäfts einzubehalten.

Wer bezahlt wem wie viel?

Der Makler kümmert sich um die Ermittlung des Verkehrswertes, Besichtigungstermine, Annoncen und Exposés. Diese Dienstleistungen möchten auch vergütet werden. Üblich ist in Deutschland eine Courtage in Höhe von 6 bis 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer vom Verkaufswert. Das Bestellerprinzip, wie es bei Vermietungen üblich ist, gilt bei Verkäufen nicht. Üblicherweise erteilt der Verkäufer zwar den Auftrag, daraus ergibt sich allerdings nicht, dass dieser automatisch die Provision übernimmt.

Dabei existieren regionale Unterschiede: Während sich in Süd- und Westdeutschland Verkäufer und Käufer in der Regel die Provision teilen, trägt in Bundesländern wie Berlin, Hamburg oder Hessen meist der Käufer allein die Maklercourtage. In Einzelfällen weicht das Vorgehen auch aufgrund der Lage von der Regel ab. So sind Verkäufer in strukturschwachen Regionen, in denen ein Objekt nur schwer verkäuflich ist, eher bereit, die Provision zu übernehmen. In den wachsenden und begehrten Städten ist dementsprechend das Gegenteil der Fall.

FOTO: fizkes – shutterstock.com