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Sturmschäden im Herbst: So können Hausbesitzer Ihr Eigentum schützen

01.11.2018

Der Herbst – in kaum einer anderen Jahreszeit liegen die Gegensätze der Natur so nah beieinander. Kaum ist der Spätsommer vorbei, ziehen die ersten Sturmtiefs auf. Pfeift der Wind durch die Fensterläden, kreisen die Gedanken ganz schnell um die Sicherheit des Hauses. Eigentümer sollten ihre vier Wände frühzeitig gegen bevorstehende Herbststürme schützen.

Sicherheitsvorkehrungen: Alles unter Dach und Fach

Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem Dach. Denn Sturmschäden können auftreten, wenn starker Wind dieses an- und umströmt. Die größten Schäden entstehen meist auf der dem Wind abgewandten Seite (Leeseite). Hier können enorme Sogkräfte, die wie ein großer Staubsauger wirken, Ziegel vom Dach lösen. Um dem vorzubeugen, gelten seit dem 1. März 2011 strengere Vorschriften zur Windsogsicherung für neu errichtete oder sanierte Dächer aus Ziegeln und Dachsteinen. Darunter fällt unter anderem ein Windsogsicherungssystem, welches die Windlasten besser aufnehmen kann. Dies besteht meistens aus einer Unterkonstruktion, einem Eindeckmaterial und einer Befestigung. Anders hingegen gestaltet sich die Situation bei Eigentümern von Bestandsbauten, die vor dem Jahr 2011 errichtet wurden. Deren Dächer entsprechen in der Regel nicht den Vorschriften des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und machen sie anfälliger für Sturmschäden.

Auf dem Grundstück gilt Verkehrssicherungspflicht

Sollten Ziegel herabfallen und parkende Autos oder gar Passanten zu Schaden kommen, können Hausbesitzer dafür haftbar gemacht werden. Daher sollten Eigentümer regelmäßig ihr Dach auf lose und beschädigte Dachziegel sowie lockere Fassadenteile kontrollieren. Die Verkehrssicherungspflicht gilt in der Regel auf dem gesamten Grundstück. Daher können unter anderem auch unzureichend gesicherte Balkonpflanzen zur Gefahr werden. Gleiches gilt für Bäume auf dem Grundstück. Der Baumbesitzer hat zu prüfen, ob von den Bäumen eine potenzielle Gefahr ausgeht. Allerdings dürfen Bäume nur nach einer behördlichen Genehmigung gefällt werden.

Nicht nur von oben droht Gefahr

Neben hohen Windgeschwindigkeiten kann auch Starkregen ein Problem werden. Bei einem beschädigten Dach ist es für Wasser ein Leichtes, in das Gebäude einzudringen und dort erhebliche Schäden anzurichten. Durch den Laubfall im Herbst kann es vermehrt zu verstopften Fallrohren und Regenrinnen kommen. Staut sich das Wasser, kann es auch auf diesem Wege in das Gemäuer eindringen. Kommt eine Reinigung infrage, sollte hierfür ein Fachmann beauftragt werden, denn bei Arbeiten in großer Höhe besteht mitunter Lebensgefahr. Bei großen Regenmengen kann es auch ebenerdig und unterirdisch brenzlig werden: Bei überfluteten Straßen drohen Schäden im Erdgeschoss und in den Kellerräumen. Daher sollten Eigentümer darauf achten, dass alle Fenster geschlossen und ausreichend abgedichtet sind.

Wer hilft im Schadensfall?

Sollte es trotz aller Vorkehrungsmaßnahmen doch zu einem Schadensfall kommen, ist es wichtig, diesen schnell der Versicherung zu melden. Hat ein Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht, zahlt im Schadensfall die Wohngebäudeversicherung, sofern der Versicherte Sturmschäden in die Police aufgenommen hat. Darunter fallen unter anderem abgedeckte Dächer, umgestürzte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgefallene Bäume. Wird hingegen der Keller überflutet, beispielsweise durch eine übergelaufene Kanalisation, hilft nur eine Elementarschadenversicherung. Diese wird als Ergänzung zur Gebäude- oder Hausratsversicherung abgeschlossen.

Wichtig: Laut BGB gilt die sogenannte Schadensminderungsobliegenheit. Das bedeutet, dass der Eigentümer einen bereits entstandenen Schaden so gering wie möglich halten muss. Bei einem durch Sturm abgedeckten Dach bedeutet dies in der Regel, die betroffenen Stellen so gut es geht abzudichten, damit kein weiteres Wasser in das Gebäude eindringen kann und Folgeschäden vermieden werden.

FOTO: Suzanne Tucker – shutterstock.com