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Baukindergeld – darum sollten sich Wohnungskäufer mit “KfW 424” beschäftigen

15.11.2018

Mit dem Baukindergeld sollen sich künftig auch Familien mit geringeren Einkommen den Traum vom Eigenheim erfüllen können. Hinter dem sperrigem Begriff der Kreditanstalt für Wiederaufbau, dem Förderprogramm “KfW 424”, verbirgt sich ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt und erst beantragt werden muss, wenn man seine Immobilie bereits gekauft hat. Dennoch ist Eile geboten. Denn auch wenn diese Regelung bis Ende 2020 gilt, gibt es nur so lange Geld, wie Fördermittel zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch existiert nicht. Je früher man das Baukindergeld beantragt, desto besser. Aber wie funktioniert das Baukindergeld und was müssen Käufer und Häuslebauer beachten?

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