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Mieter

Fünf Irrtümer rund um das Mietrecht

23.10.2020

Wenn es um die Rechte und Pflichten von Mietern geht, herrscht in mancherlei Hinsicht Uneinigkeit darüber, was wahr ist und was nicht. Dabei halten sich manche Irrtümer besonders hartnäckig, was für einige Mieter negative Konsequenzen und sogar einen kostspieligen Rechtstreit zur Folge haben kann. Fünf dieser Miet-Mythen haben wir genau unter die Lupe genommen.

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Eigentümer

Mietkaution als Sicherheit für Eigentümer

06.09.2018

Um kaum eine Angelegenheit zwischen Mieter und Vermieter gibt es so viele Fragen und Streitigkeiten wie um die Mietkaution. Dabei sind viele Dinge gesetzlich schon so geregelt, dass sie möglichst wenig Konfliktpotenzial bergen. Der Vermieter muss zunächst einmal im Mietvertrag festhalten, dass eine Kaution fällig ist. Ist das versäumt worden, kann sie im Nachhinein nicht mehr eingefordert werden. Gesetzlich festgelegt ist auch die Höhe der Kaution: Sie darf maximal drei Monatskaltmieten betragen und muss insolvenzfest auf einem von dem Privatvermögen getrennten Konto angelegt sein. Die Kaution sollte zudem so angelegt sein, dass sie Zinsen einbringt, die nach Abschluss des Mietverhältnisses mit der Kaution an den Mieter ausgezahlt werden.

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