Es gibt Behauptungen, die halten sich hartnäckig, selbst wenn sie längst widerlegt sind. Folgende gehört dazu: Will ich die Kündigungsfrist umgehen, muss ich meinem Vermieter nur drei potenzielle Nachmieter nennen und bin fein raus. Irrtum: Diese Regelung gibt es im Mietrecht nicht. Grundsätzlich hat der Mieter sich an die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zu halten – es sei denn, er einigt sich mit dem Vermieter auf eine andere Lösung. Das hängt von der Kulanz des Vermieters ab. Hat er schon einen Nachmieter auf der Warteliste, wird er wahrscheinlich kompromissbereit sein, schließlich muss er die Wohnung dann nicht öffentlich ausschreiben beziehungsweise einen Makler hinzuziehen. Wichtig ist natürlich auch die Frage, ob eine Wohnung zuerst vom Vermieter renoviert werden müsste, was einen Einzug zum nächsten Monatsanfang verunmöglichen würde.
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