Mieter

Wann muss ich einen Nachmieter für meine Wohnung suchen?

15.08.2019

Es gibt Behauptungen, die halten sich hartnäckig, selbst wenn sie längst widerlegt sind. Folgende gehört dazu: Will ich die Kündigungsfrist umgehen, muss ich meinem Vermieter nur drei potenzielle Nachmieter nennen und bin fein raus. Irrtum: Diese Regelung gibt es im Mietrecht nicht. Grundsätzlich hat der Mieter sich an die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zu halten – es sei denn, er einigt sich mit dem Vermieter auf eine andere Lösung. Das hängt von der Kulanz des Vermieters ab. Hat er schon einen Nachmieter auf der Warteliste, wird er wahrscheinlich kompromissbereit sein, schließlich muss er die Wohnung dann nicht öffentlich ausschreiben beziehungsweise einen Makler hinzuziehen. Wichtig ist natürlich auch die Frage, ob eine Wohnung zuerst vom Vermieter renoviert werden müsste, was einen Einzug zum nächsten Monatsanfang verunmöglichen würde.

Ausnahmefall Sonderkündigungsrecht

Anders sieht es aus, wenn im Mietvertrag eine Klausel existiert, die ein Sonderkündigungsrecht zu einem beliebigen Zeitpunkt erlaubt, sofern ein Nachmieter existiert. Diese Nachmieterklausel wird in der Praxis aber nur selten angewandt, weil Vermieter durch einen vorzeitigen Auszug des Mieters in der Regel mehr Nach- als Vorteile haben. Ohne eine solche Klausel hat der Mieter nur wenige Chancen, früher aus dem Vertrag herauszukommen – es sei denn, es liegen folgende gewichtige Gründe dafür vor: ein berufsbedingter Ortswechsel, ein Umzug in ein Alters- oder Pflegeheim sowie Heirat und/oder Familiennachwuchs, der dazu führt, dass die Wohnung zu klein ist. Solche Gründe können auch bei einem qualifizierten Zeitmietvertrag geltend gemacht werden, den ein Mieter im Normalfall nicht vor Ablauf der festgelegten Mietfrist kündigen kann.

Vermieter dürfen Nachmieter ablehnen

In all diesen Ausnahmefällen muss der Mieter einen Nachmieter suchen und kann nur hoffen, dass der Vermieter ihn akzeptiert. Selbst dafür räumen die Gerichte dem Vermieter eine Bedenkzeit von bis zu drei Monaten ein. Vermieter dürfen darauf bestehen, dass der Nachmieter über ein adäquates Einkommen verfügt, das sich an dem des aktuellen Mieters orientiert. Natürlich spielt in Einzelfällen auch die persönliche Sympathie für die Entscheidung eine Rolle. Ist der Nachmieter solvent und willigt mit Einverständnis des Vermieters in die Wohnungsübernahme ein, sind die größten Hürden genommen. Von dem Zeitpunkt an, an dem sich der Nachmieter bereit erklärt, die Wohnung zu übernehmen, muss der bisherige Mieter keine Mietzahlungen mehr leisten.

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