Mieter

Warum sich ein Übergabeprotokoll beim Wohnungswechsel lohnt

08.11.2018

Es ist kein Muss, aber es schont die Nerven: das sogenannte Wohnungsübergabeprotokoll. Zwar wird es nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dennoch kann es potenziellen Streit zwischen Mieter und Vermieter vermeiden. Denn im Rahmen eines solchen Protokolls wird dokumentiert, in welchem Zustand sich die Wohnung befindet – und zwar sowohl beim Einzug als auch beim Auszug des Mieters. Deshalb raten alle Mieterverbände auch dringend, ein Protokoll zu erstellen und von beiden Seiten unterschreiben zu lassen.

Auch nach mehreren Jahren herrscht Klarheit

Wer einzieht, sollte sich genau in seiner neuen Bleibe umsehen und ruhig auf Details achten: Sind die Fußleisten angekratzt? Hat der Parkettboden irgendwo tiefe Rillen? Ist die Emaille in der Badewanne abgeplatzt? Allesamt Dinge, die in einer Mängelliste festgehalten werden sollten. Andernfalls ist es beim Auszug für den Mieter schwer zu beweisen, dass er diese Schäden nicht selbst verursacht hat. Der Vermieter kann darauf bestehen, dass der Mieter sie ausbessert oder für einen Ersatz zahlt. Im schlimmsten Fall behält der Vermieter einen Teil der Kaution ein. Wer dagegen per Protokoll nachweisen kann, dass bestimmte Schäden schon vor dem Einzug entstanden sind, ist auf der sicheren Seite. Selbst wenn man sich mit dem neuen Vermieter gut versteht, ist ein Protokoll hilfreich. Schließlich bleiben deutsche Mieter im Schnitt elf Jahre in ihrer Wohnung – an den Zustand vor dem Einzug kann sich womöglich auch der Vermieter nicht mehr en Detail erinnern.

Zu den wichtigsten Punkten eines Übergabeprotokolls gehören neben der Mängelliste der Zählerstand für Strom, Wasser, Gas, Heizung sowie die Anzahl der Schlüssel, die übergeben wurden. Es empfiehlt sich genauestens zu dokumentieren, wie viele Haus-, Garagen-, Briefkasten- oder Kellerschlüssel der Mieter beim Einzug erhalten hat – und ob weitere Schlüssel nachgemacht wurden. Beim Auszug müssen sämtliche Schlüssel vorhanden sein. Zudem sollte man auch alle Bedienungsanleitungen oder Garantiebelege für Haushaltsgeräte, die zur Wohnung gehören, wieder aushändigen können. Hat man als Mieter selbst einen neuen Herd angeschafft und überlässt ihn jetzt dem Vermieter? Dann sollte auch das im Protokoll vermerkt werden – inklusive des Abtretungspreises.

Sicherheit für Vermieter

Auch für private Vermieter ist es durchaus sinnvoll, ein Übergabeprotokoll zu erstellen. So kann er sofort auf einen Blick sehen, welche Kosten auf ihn nach dem Auszug des Mieters zukommen. Gleichzeitig hat er die Sicherheit, dass vom Mieter verursachte Schäden auch von diesem beseitigt werden. Einen Vordruck gibt es im Internet, beispielsweise auf der Plattform ImmobilienScout24.

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