Eigentümer

WEG-Reform: Darauf müssen sich Wohnungseigentümer jetzt einstellen

25.09.2020

Eine Eigentümerversammlung, bei der sich sämtliche Eigentümer von Wohnungen ein und desselben Hauses treffen und die nächsten Schritte besprechen, verläuft mitunter recht träge. Häufig wird viel gesprochen und dann umso weniger beschlossen – nicht zuletzt, weil viele Beschlüsse bislang von einer Zweidrittelmehrheit oder bei baulichen Veränderungen sogar einstimmig beschlossen werden mussten.

Gesetz gegen den Modernisierungsstau

Genau dort hat der Gesetzgeber nun nachgebessert, zumal es sich in einigen Bereichen auch um eine politische Frage handelt: Werden beispielsweise zu viele anstehende energetische Modernisierungen verhindert, könnte dies zu Rückschlägen bei der Energiewende sorgen. Inzwischen hat sich die Regierungskoalition auf mehrere Eckpunkte geeinigt: Künftig sollen für Dach- oder Fassadensanierungen einfache Mehrheiten ausreichen, anstatt dass wie bisher nur ein einstimmiges Votum nötig ist. Bei einer Sanierung der Fassade oder bei einer Isolierung des Dachs können sich also einzelne Eigentümer nicht mehr gegen den Willen der Mehrheit durchsetzen.

Das Gesetz hält allerdings eine Besonderheit parat: Nur diejenigen, die auch tatsächlich für eine Sanierung gestimmt haben, müssen die Kosten für die Maßnahmen tragen. Anders verhält es sich, wenn eine Zweidrittelmehrheit für die baulichen Veränderungen stimmt. In diesem Fall müssen auch die Gegner des Vorhabens anteilig bezahlen, solange sich die Kosten dafür im Rahmen halten und es sich nicht um eine Luxussanierung handelt. Einzelne Wohnungseigentümer erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, Solaranlagen, Glasfaserkabel oder auch eine Ladestation für E-Fahrzeuge nachzurüsten, sofern sie selbst dafür aufkommen.

Eigentümer sollten vorsorgen

Für viele Eigentümer ergibt sich dadurch die Möglichkeit, ihre eigenen vier Wände auf den Stand der Zeit zu bringen beziehungsweise ihre Kapitalanlage zu optimieren. Schließlich lassen sich viele Modernisierungsmaßnahmen steuerlich absetzen, wirken sich aber wertsteigernd auf die Immobilie aus. Auf der anderen Seite sollten besonders diejenigen Eigentümer vorsorgen, bei denen die Rücklagen ein wenig schmaler ausfallen. Schließlich könnte das neue Gesetz dafür sorgen, dass sie sich relativ kurzfristig an einer mit Zweidrittelmehrheit beschlossenen Sanierungsmaßnahme beteiligen müssen.

Foto: GaudiLab | Shutterstock