Allgemein

Eigentümer

Barrierefreiheit als Zukunftsmodell

11.04.2017

Der demografische Wandel – ein abstrakter Begriff mit sehr konkreten Folgen: Schließlich hat das Statistische Bundesamt errechnet, dass bis zum Jahr 2030 mindestens jeder vierte Bundesbürger 64 Jahre oder älter sein wird. Für den Wohnbereich wird das barrierefreie Bauen (und Umbauen) folglich zu einem immer wichtigeren Thema. Ziel der Barrierefreiheit ist es, dass die Bewohner trotz alters- oder krankheitsbedingter Einschränkungen möglichst lange selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben können.

In Kombination mit einem Angebot zur häuslichen Pflege ist dieses Wohn- und Pflegemodell bei einer stetig alternden Gesellschaft eine praktikable Lösung für die Zukunft.

Die Problembereiche: Treppen und Badezimmer

Die Maßnahmen zum barrierefreien Umbau dienen in erster Linie dazu, die ungehinderte Fortbewegung in der Wohnung zu erleichtern. Das beginnt schon am Hauseingang, der häufig nur über Treppen zu erreichen ist. Wenn der Anwohner auf einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen ist, muss eine Rampe installiert werden. Diese wiederum sollte den dafür nötigen Maßen und Normen entsprechen, über die das zuständige Bauamt Auskunft geben kann. Aber auch innerhalb der Wohnung gilt es oft, Stufen zu beseitigen und die Zimmertüren zu verbreitern, um die Fortbewegung mit den nötigen Hilfsmitteln zu erleichtern.

Ein weiterer klassischer Problembereich ist das Badezimmer. Hier ist der ebenerdige Umbau der Dusche eine Maßnahme, um Barrierefreiheit zu gewährleisten. Zudem sollte das Waschbecken breit und unterfahrbar, die Badewanne mit Tür und eventuell mit einem Lift ausgestattet sein. Aber auch die Fläche des Bades muss dem größeren Raumbedarf angepasst werden, zum Beispiel für die Nutzung von Rollstühlen.

Zahlreiche Förderungsmöglichkeiten

Die gesellschaftliche Bedeutung barrierefreier Wohnungen wird auch von zahlreichen Instituten und Finanzieren wahrgenommen, die verschiedene Möglichkeiten zur Förderung geschaffen haben. So unterstützt beispielsweise die KfW Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit mit einem Betrag von bis zu 50.000 Euro. Der Sollzins sowie der effektive Zins liegen aktuell, je nach Länge der Laufzeit und der Tilgungsphase, bei 0,75 bis 0,9 Prozent. Gefördert werden Mieter und Eigentümer, die umbauen wollen, genauso wie Ersterwerber einer barrierearm gebauten Immobilie.

Auch innerhalb der einzelnen Bundesländer gibt es Förderprogramme – einer Recherche des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit zufolge insgesamt 200. Hier lohnt sich allerdings eine genaue Erkundigung, denn die Bedingungen für die Förderung unterscheiden sich teils stark voneinander. Dennoch gilt: Wer barrierefrei umbauen will, kann auf die Hilfe der Kommunen und des Bundes zählen.

FOTO: momius – Fotolia.com