Mieter

Darauf müssen Mieter an Silvester achten

18.12.2020

Silvester dürfte dieses Jahr wohl deutlich anders ablaufen als normalerweise. Größere Privatfeiern wird es aufgrund der Besuchsbeschränkungen kaum geben, und auch das Feuerwerk wird – wenn auch grundsätzlich erlaubt – wegen des Verkaufsverbots deutlich kleiner ausfallen als in den vergangenen Jahren. Dennoch gibt es manches, das Mieter beachten sollten, um sicher und stressfrei ins neue Jahr zu starten.

Gelten an Silvester andere Ruhezeiten?

Um Streit mit den anderen Hausbewohnern zu vermeiden, ist es hilfreich, sich an Ruhezeiten zu halten. Auch an Silvester ist dem deutschen Mieterbund zufolge offiziell ab 22 Uhr Nachtruhe, die allerdings in “gelockerter” Form gilt. Da die Nachtruhe erst dann beginnen kann, wenn auch von draußen kein Lärm mehr in die Wohnung dringt, wird dies am letzten Tag im Dezember wohl kaum um 22 Uhr der Fall sein. Stattdessen wird dazu geraten, die Lautstärke ab 1 Uhr deutlich zu reduzieren. Sollte befürchtet werden, dass diese Zeit nicht eingehalten werden kann, ist es ratsam, die anderen Bewohner vorab zu informieren.

Wer haftet, wenn es zu Schäden kommt?

Sollte es im Zuge der Feierlichkeiten zu Schäden an der Wohnung kommen, unabhängig davon, ob diese selbst oder von einem Gast verursacht wurden, haftet der Gastgeber. Dies gilt nicht, wenn der Verantwortliche sicher ausgemacht werden kann. Der Gastgeber ist jedoch nicht nur für sämtliche Schäden verantwortlich, sondern ebenso für entstandenen Müll. Dieser ist schnellstmöglich zu entfernen. Um im Allgemeinen Schäden zu vermeiden, sollten Mieter jegliche Dachluken und Fenster an Silvester verschlossen halten sowie leicht entzündliche Gegenstände vom Balkon oder der Terrasse entfernen.

Was gilt für das Zünden von Feuerwerk?

Zwar gilt 2020 ein Verkaufsverbot für Feuerwerk, doch es ist mit Ausnahmen in einigen Kommunen und Bundesländern nicht verboten, Feuerwerk zu zünden. Daher ist es gut möglich, dass mancher noch Feuerwerk aus dem Vorjahr zu Hause hat, das er dieses Jahr verschießen möchte. Dafür gibt es Regeln: Weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass die vom Balkon aus gezündeten Raketen immer in die gewünschte Richtung fliegen und es im Zuge dessen mitunter zu großen Schäden kommen kann, hat das Amtsgericht Berlin entschieden, dass Raketen weder auf der Terrasse noch vom Balkon aus gezündet werden dürfen. Vor leicht brennbaren Reet- oder Fachwerkhäusern ist Feuerwerk ganz untersagt. Wer in einem solchen Haus lebt, muss sein Feuerwerk in einer sicheren Entfernung von mindestens 200 Metern zünden. Auch in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Krankenhäusern oder Kirchen darf nicht geböllert werden.

Am sinnvollsten ist es in diesem Jahr aber wahrscheinlich, ganz auf das Feuerwerk zu verzichten, selbst wenn noch entsprechende Vorräte vorhanden sind. Die Krankenhäuser haben durch die Coronapandemie bereits alle Hände voll zu tun und sollten nicht noch zusätzlich durch mögliche Silvesterverletzungen belastet werden.

Foto: fongleon356 | shutterstock