Mieter

Dekoration – was ist erlaubt und was nicht?

25.05.2018

Nicht nur zu Weihnachten werden Wohnung und Balkon emsig dekoriert, sondern auch zu Geburtstagen oder anderen Feierlichkeiten. Aber was ist erlaubt und in welchem Fall sollten Sie zuerst Ihren Vermieter fragen?

Umgestaltung darf andere Mieter nicht beeinträchtigen

Grundsätzlich kann der Mieter nach eigenem Belieben seine Wohnung dekorieren, sofern keine bleibenden Schäden verursacht werden. Flächen, die von außen einsehbar sind, wozu beispielsweise Balkone, Fenster- und Fensterbretter zählen, gehören jedoch anteilig zur Gemeinschaftsfläche und unterliegen damit besonderen Bestimmungen.

Generell gilt, dass andere Mieter von der eigenen Dekoration nicht beeinträchtigt werden dürfen. So ist gegen eine ausladende Weihnachtsbeleuchtung mit bunten Lichterketten und blinkenden Weihnachtsmännern nichts einzuwenden, sofern diese nicht den Schlaf anderer Mieter stört. Wenn von der entsprechenden Dekoration zusätzlich noch Geräusche ausgehen, sollte diese spätestens um 22 Uhr abgeschaltet werden.

Bei gemeinschaftlich genutzten Flächen und öffentlichen Räumen, wie Hausflur, Eingangsbereiche und Haustüren sind zwei Dinge wichtig: Zunächst sollten Vermieter und Nachbarn gefragt werden, bevor Sie dekorative Veränderungen vornehmen. Des Weiteren müssen die Fluchtwege nach wie vor zugänglich sein und die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden.

Balkondekoration: Nicht alles ist erlaubt

Bei dekorativen Veränderungen auf oder am Balkon ist es ratsam, den Vermieter vorab um Erlaubnis zu fragen. Vor allem wenn in die Fassade gebohrt werden muss, ist das Einverständnis des Vermieters nötig, da andernfalls eine Schadensersatzklage oder sogar eine Kündigung drohen kann.

Auch hier gilt das Prinzip, dass andere Mieter nicht gestört werden dürfen: Eine große Fahne, die vom Balkon hängt und darunterliegende Balkone verdeckt, ist beispielsweise nicht gestattet. Balkonpflanzen sind generell immer erlaubt, solange gewährleistet ist, dass die Sicht anderer Mieter nicht beeinträchtigt wird und die Blumenkästen ausreichend gesichert sind, sodass sie nicht herunterfallen können.

FOTO: Daria Minaeva – shutterstock.com