Ob Stubentiger oder der beste Freund des Menschen – in kaum einem anderen europäischen Land sind Haustiere so beliebt wie in Deutschland. Immerhin lebt in beinahe jedem dritten deutschen Haushalt ein tierischer Mitbewohner. Aber worauf müssen Mieter achten, wenn es ums Thema Haustierhaltung geht?
Prinzipiell gibt es keine klaren Regelungen, die für alle Tierarten gelten. Die Haltung von Haustieren ist im Mietrecht nicht eindeutig geregelt. Im Allgemeinen gehören Tiere mietrechtlich zwar zum „vertragsmäßigen Gebrauch“ der Unterkunft, doch kommt es auf den individuellen Fall und die Gattung an. Generell wird zwischen Klein- und Großtieren, Hunden und Katzen sowie exotischen Tieren unterschieden. Für diese gelten jeweils unterschiedliche Bestimmungen.
Kleintiere stellen häufig kein Problem dar
Kleintiere stellen in der Regel kein Problem dar. Hamster, Meerschweinchen oder Degus können meist problemlos und ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in der Wohnung gehalten werden. Gleiches gilt für Fische und Vögel. Allerdings gibt es Ausnahmen: Falls sich Nachbarn durch das Tier aufgrund von Lärm oder Gerüchen belästigt fühlen oder sich anderweitig ekeln, können auch Kleintiere in einer Mietwohnung verboten werden. Besonders an Tieren wie Ratten, Frettchen und geräuschintensiven Ziervögeln scheiden sich häufig die Geister.
Bei Hunden und Katzen kommt es auf den Einzelfall an
Bei der Haltung von Katzen und Hunden gibt es unterschiedliche Kriterien, weshalb hier meist im Einzelfall entschieden wird. Dabei können Gattung und Größe des Tieres, Beschaffenheit der Wohnung, aber auch die Interessen der Nachbarn nachvollziehbare Gründe für ein Nein des Vermieters sein. Zahlreiche Vermieter fordern daher, dass die Haltung von Hunden oder Katzen vorher von ihnen schriftlich erlaubt werden muss. Mieter sollten dies auf jeden Fall beachten, bevor sie sich ein Tier anschaffen. Sollten sich nach dem Einzug des Tieres Beschwerden von Nachbarn häufen, kann der Vermieter auch im Nachhinein verlangen, dass das Tier nicht in der Wohnung gehalten werden darf. Ein solches nachträgliches Veto muss allerdings gut begründet sein.
Die Absprache mit dem Vermieter suchen
Vor der Anschaffung von Großtieren sowie exotischen, giftigen oder potentiell gefährlichen Tieren, die eine gesetzliche Haltungserlaubnis erfordern, sollte in jedem Fall eine Absprache mit dem Vermieter erfolgen. Dazu gehören unter anderem Schlangen, Spinnen, Skorpione und Kampfhunde. Bei letzteren entscheiden Landesgesetze, welche Arten zu den sogenannten Listenhunden gehören und welche nicht. Hier sollte man sich also unbedingt vorher auf den Internetseiten seines Bundeslandes erkundigen.
Aber auch von diesen Extremfällen abgesehen empfiehlt es sich immer, vor der Anschaffung eines größeren Haustiers das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und sich eine schriftliche Erlaubnis einzuholen. Schließlich muss dieser die Interessen aller Mieter berücksichtigen und potenziellen Konflikten vorbeugen. Denn ein Tier, das für den einen zum liebgewonnen Begleiter wird, kann von den Nachbarn schnell als Störfaktor oder gar als Gefahr empfunden werden.
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