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Neuer Job und andere Stadt: Ein Umzug mithilfe finanzieller Unterstützung?

09.04.2021

Ein neuer Job ist nicht nur mit neuen Herausforderungen verbunden, er bedeutet zuweilen auch den Umzug in eine neue Stadt. Wohnungssuche, Fahrt- und Transportkosten – ein Umzug in eine andere Region ist stressig und kann zudem enorm kostspielig sein. Doch müssen Sie die Umzugskosten allein tragen oder ist der (neue) Arbeitgeber dazu verpflichtet, finanzielle Unterstützung zu leisten? Und welche Ausgaben können Sie steuerlich absetzen? In diesem Blog erfahren Sie mehr.

Zuschüsse sind verhandelbar

Wenn Sie für den Job in eine andere Stadt ziehen müssen, sind finanzielle Zuschüsse und Unterstützungen vom Arbeitgeber frei verhandelbar, jedoch nicht verpflichtend. Dies kann in individuellen Gesprächen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entschieden werden.

Für Arbeitgeber, die häufig mit Umzügen der Arbeitnehmer konfrontiert sind, lohnt es sich, mit Speditions- und/oder Umzugsunternehmen zu kooperieren. Dadurch kann der Arbeitgeber bei der Fachkräftesuche im sogenannten War of Talents bei potenziellen Arbeitnehmern punkten und obendrein zu hohe Umzugskosten einsparen. Eine andere denkbare Möglichkeit wäre die Unterstützungen bei der Wohnungssuche. Das könnte zum Beispiel durch die Kostenübernahme von Makler- und Anzeigengebühren oder die Beteiligung von Hotelzimmerrechnungen geschehen.

Kosten steuerlich geltend machen

Die gute Nachricht: Ein Teil Ihrer Umzugskosten kann steuerlich abgesetzt werden. Dazu gehören zum einen die Transportkosten wie die Miete für Anhänger und Transporter sowie die Bezahlung des Umzugsunternehmens. Zum anderen können Sie Fahrt- und Übernachtungskosten absetzen. Zusätzlich steht Ihnen eine Verpflegungspauschale von zwölf Euro pro Person zu, sobald Sie länger als acht Stunden unterwegs sind. Befinden Sie sich auf dem Weg zur neuen Wohnung, können Sie bis zu 0,30 Euro pro Kilometer geltend machen.

Doppelte Mietzahlungen sind beim Umzug selten zu vermeiden. Wenn der alte Mietvertrag noch läuft und der neue parallel beginnt, können Sie auch diese Kosten absetzen. Das gilt für die Wohnung, die Sie in diesem Zeitraum nicht nutzen. Ebenfalls absetzen können Sie Maklergebühren sowie Nachhilfekosten fürs Kind, das durch den Schulwechsel eine besondere Förderung benötigt.

Sie können also für den Umzug im Zuge einer neuen Anstellung die oben genannten Kosten steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Das geht entweder über die einzelne Abrechnung der Ausgaben oder über eine Pauschale. Je nach individueller Buchhaltung und der Höhe der verursachten Kosten müssen Sie die für sich beste Lösung abwägen.

Wenn Sie jedoch aus der Arbeitslosigkeit kommen, können Sie unter bestimmten Auflagen einen Teil der Kosten von der Arbeitsagentur erstattet bekommen. Der Umzug muss hierfür eine Notwendigkeit sein: Wenn die Fahrtdauer zum Arbeitsort 2,5 Stunden überschreitet, könnten Sie Unterstützung von der Agentur erhalten. Es werden jedoch nur die reinen Umzugskosten übernommen. Dazu zählen das Ver- und Ausladen des Transportguts und der Transport an sich. Vorher müssen Sie drei Kostenvoranschläge der Umzugsunternehmen vorlegen.

Fazit: Der Umzug in eine andere Stadt ist stressig und kostspielig. Auch wenn Arbeitgeber zur finanziellen Unterstützung nicht verpflichtet sind, lohnt sich das freundliche Nachfragen und gegebenenfalls eine Verhandlung darüber. Doch selbst wenn Sie dahingehend kein großes Glück haben, sorgt staatliche Unterstützung und die steuerliche Absetzung für eine Erleichterung im Geldbeutel. Erkundigen Sie sich früh genug und bewahren Sie stets Ihre Belege und Quittungen gut auf.

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