Ob beim Umzug in ein anderes Stockwerk im selben Haus oder in eine ganz andere Stadt, der sorgsame Transport von Möbeln, Spiegeln, Gemälden und Co. liegt uns in jedem Fall besonders am Herzen. Wie Sie sich und Ihre Umzugshelfer gegen Sach- und auch Personenschäden absichern können, und inwieweit Umzugsunternehmen für Beschädigungen haften, erfahren Sie hier.
Umzugsfirmen: Haftung ja, aber nicht unbegrenztFür jede deutsche Umzugsfirma besteht eine verpflichtende Grundhaftung, diese beläuft sich pro Kubikmeter Fracht auf 620 Euro. Für den Transport emotionaler Erbstücke, moderner Elektronik und teurer Designermöbel, die diese finanzielle Wertgrenze übersteigen, ist es sinnvoll, eine zusätzliche Transportversicherung in Erwägung zu ziehen.
Bei allen engagierten Umzugsunternehmen gilt, dass diese nur für selbst verursachte Schäden haften. Möchten Sie also zuvorkommend sein und einige Kartons selbst tragen oder packen und geht in ebendiesen etwas zu Bruch, so sind Sie für den entstandenen Schaden selbst verantwortlich. Fachgerechtes Packen und Transportieren schützen aber nicht vor jeder Art des Bruchs und Sachschadens. Im Fall unabwendbarer Ereignisse, unter die Naturgewalten oder die Einwirkung unbeteiligter Dritter fallen, sind die meisten Speditionsunternehmen von der Haftung ausgeschlossen.
Private Umzugshelfer: Manchmal greift die HaftpflichtversicherungDie anfängliche Freude über freiwillige Helfer aus dem Bekanntenkreis kann umschlagen, sobald durch deren Zutun ein Lieblingsteil zu Bruch geht oder ein ambitionierter Helfer zu Schaden kommt. Bei freundschaftlichen Diensten wird grundlegend von einer stillschweigenden Haftungsbeschränkung ausgegangen, das heißt, nur im Falle eines vorhergehenden Vertragsabschlusses haften Ihre Freunde für entstandene Sachschäden. Dafür ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Kostenübernahme der Umzugsschäden in der Haftpflichtversicherung Ihrer Bekannten Erwähnung findet.
Schließen Sie keine zusätzlichen Versicherungen ab, können Sie sich zumindest auf den Schutz Ihrer Haftpflicht- und Hausratversicherung verlassen. Die Haftpflichtversicherung greift bei Schäden an Dritten und deren Eigentum. Schrammt Ihre Couch also direkt beim Einzug die Tapete im Treppenhaus und hinterlässt hässliche Striemen an der Wand, sind Sie durch die Haftpflichtversicherung geschützt.
Die Schäden an Ihren persönlichen Besitztümern, die durch einen Umzug und Ihr eigenes Verschulden entstehen können, deckt die Hausratversicherung ab. Lassen Sie also einen Umzugskarton mit Geschirr fallen oder stoßen eine Lampe um, fällt dies in die Konditionen Ihrer Hausratversicherung. Wichtig ist zu wissen, dass diese ortsgebunden ist. Bei Umzügen wird daher nur für Schäden aufgekommen, wenn das Versicherungsunternehmen im Vorherein vom geplanten Wohnortswechsel unterrichtet wurde. Dann wird der Versicherungsschutz temporär auf beide Wohnorte ausgeweitet, aber nicht auf den Transportweg zwischen diesen.
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